Förderung für die Landwirtschaft
Wir unterstützen Direktvermarkter
Förderprogramm für Direktvermarkter
Wir leisten strategische Unterstützung von Marketing- und Vertriebsaktionen der Regional- und Direktvermarktung! Unser Ziel ist es, Direktvermarkter und Kleinstunternehmen bei der Vermarktung ihrer Produkte zur Steigerung der Absätze und Erhöhung der Bekanntheit zu untersützen.

Förderfähige Maßnahmen:
- Marketingaktionen für Verbraucher
- Erstellung & Realisierung von Flyern, Plakaten, Broschüren, Werbeanzeigen
- Internetpräsenz, Onlineshop, Social Media
- Produktverpackungen, Etiketten, Aufkleber
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Belieferung des Lebensmitteleinzelhandels

Rahmenbedingungen:
- Förderfähig: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €
- Maximale Fördermittelsumme: 4.000 € jährlich pro Unternehmen



Hier können Sie den Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes im Rahmen des Gemeinschaftsvorhabens „RDV 2026“ herunterladen.
Förderprogramm für den Tag des offenen Hofes
Landwirtschaft zeigen, wie sie wirklich ist – darum geht es beim Tag des offenen Hofes (TdoH).
In diesem Jahr finder dieser am 13. und 14. Juni statt.
Für das bundesweite Aktionswochenende freuen wir uns über jeden Betrieb, der sich für eine Teilnahme entscheidet. Ob großes Volksfest oder kleinere, zeitlich begrenzte Aktionen wie Radtouren, Bauernfrühstücke, Hof- und Ackerführungen – den Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Jeder entscheidet selbst, wie und in welcher Größenordnung er den TdoH gestalten möchtet.

Der TdoH ist eine gute Möglichkeit, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern die heutige Landwirtschaft nahezubringen. Nur Wenige haben im Alltag direkt Kontakt zu den Menschen, die für ihre Nahrung, für erneuerbare Energien oder die vertraute Kulturlandschaft sorgen. Erst durch Aktionen wie diese kann langfristig Transparenz für die Landwirtschaft in der Öffentlichkeit erreicht und Vorurteile abgebaut werden. Ziel des TdoH ist es, Familien, Vertreter der Medien, Politiker und natürlich Nachbarn zu erreichen.
Die gemeinsame TdoH-Initiative von DBV, BDL und dlv wird von der Landwirtschaftlichen Rentenbank gefördert.

Förderfähige Dienstleistungen Dritter:
- Equipment wie z.B. Bierzeltgarnituren, Bühne, Toilettenwagen, Festzelt
- Rahmenprogramm wie z.B. Künstler, Tontechnik, GEMA-Gebühr
- Werbemaßnahme wie z.B. Anzeigen, Plakate, Hinweisschilder
- Absicherung der Veranstaltung wie z.B. Änderung der Verkehrsführung, Einrichtung von Parkflächen, Sicherheitspersonal

Rahmenbedingungen:
- Ihr Hoffest muss der Öffentlichkeit zugänglich sein.
- Förderfähig sind landwirtschaftliche Betriebe und Direktvermarkter.
- Die jährliche maximale Fördersumme beträgt 3.000 € pro Unternehmen.



Hier können Sie den Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes für das Gemeinschaftsvorhaben „Tag des offenen Hofes 2026“ herunterladen.

